Sehr geehrte Studierende,
ab Montag, den 13. Juli 2020 beginnt die offizielle Rückmeldefrist für das Wintersemester 2020/21. Wenn Sie das Studium an der Universität Greifswald fortsetzen möchten, muss dazu nur der Semesterbeitrag und die Gebühr für die Rückmeldung in Höhe von insgesamt 81,50 EUR überwiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Betrag bis Freitag, den 07. August 2020 auf dem Konto der Universität eingegangen sein muss (an die Banklaufzeiten bei der Überweisung denken). Falls Ihnen die Bankdaten nicht mehr zur Verfügung stehen sollten, finden Sie unter https://www.uni-greifswald.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung/ alle für die Rückmeldung erforderlichen Angaben.
Der Betrag für die Rückmeldung zum Wintersemester 2020/21 setzt sich zusammen aus dem Beitrag für die Studierendenschaft (11 EUR), dem Beitrag für das Studierendenwerk (67 EUR) und der Gebühr für die Rückmeldung (3,50 EUR) gemäß der Ordnung über die Erhebung von Gebühren an der Universität Greifswald (Universitätsgebührenordnung).
Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass mit Einführung des neuen Studierendenausweises zum Sommersemester 2018 keine Semesterunterlagen mehr zugeschickt werden. Der Studierendenausweis ist an einen der Validierungsstationen zu aktualisieren und Studienbescheinigungen müssen im Selbstbedienungsportal selber ausgedruckt werden. Weitere Informationen zum elektronischen Studierendenausweis finden Sie ansonsten unter folgenden Link: https://www.uni-greifswald.de/studium/waehrend-des-studiums/studierendenausweis/
Bei Fragen zum Rückmeldeverfahren können Sie sich gerne an mich wenden.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
(Bitte entfernen Sie bei Antworten nicht den Postverlauf.)
Mit freundlichen Grüßen
St. Schult
Universität Greifswald
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
stefanie.schult@uni-greifswald.de
Tel.: + 49 3834 420 1225
Fax: + 49 3834 420 1282
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Mo, Di, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr sowie zusätzlich
Di 14.00-16.00 Uhr
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