Anrechnung von bisherigen Studienleistungen

Anrechnung von bisherigen Studienleistungen

Wenn Sie sich Leistungen aus einem vorangegangenen Studium anrechnen lassen möchten, reichen Sie bitte Ihe Äquivalenzbescheinigung / Ihren Anrechnungsbescheid vom LPH M-V im Studiendekanat ein.

Dabei gilt folgendes Schema: