Zahnärztliche Prüfungen (Zahnmedizin)


Zahnärztliche Prüfung nach alter Approbationsordnung (ZÄPrO)

Anmeldung

Im Anschluss an das jeweilige Sommersemester | 15. Juli

(Prüfungszeitraum Juli - November)

Im Anschluss an das jeweilige Wintersemester | 15. Februar

(Prüfungszeitraum Februar - Juni)

 

Anmeldung zur Prüfung im SoSe 2026

Die Anmeldung erfolgt im SoSe 2026 persönlich im Studiendekanat (Raum A06.0.17) täglich zwischen 08:00 bis 15:00 Uhr.

Die vollständigen Unterlagen (siehe Informationsveranstaltung) müssen bis zum 30.06.2026 im Studiendekanat der Universitätsmedizin im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie vorliegen.

Die Ausgabe der Ladungen erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen am Donnerstag, 16.07.2026 von 07:00 bis 16:00 Uhr im Studiendekanat.

 

Verhalten im Krankheitsfall

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen können, so ist dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich ein amtsärztliches Attest vorzulegen.

 

Über die Nachprüfung wird dann im Einzelfall entschieden.


Erster bis Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (ZApprO)

Das Landesprüfungsamt für Heilberufe betreut die Studierenden der Zahnmedizin der Universitäten Rostock und Greifswald in allen Fragen der Zulassung zu den Zahnärztlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 8. Juli 2019 und organisiert in Zusammenarbeit mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) die staatlichen Prüfungen.

 


Termine, Informationsmaterial und Formulare des Landesprüfungsamtes finden sie hier.

Allgemeine Hinweise des IMPP inklusive Beispielaufgaben finden Sie hier - IMPP.