Anrechnung von bisherigen Studienleistungen

Anrechnung von bisherigen Studienleistungen

Wenn Sie sich Leistungen aus einem vorangegangenen Studium anrechnen lassen möchten, reichen Sie bitte Ihe Äquivalenzbescheinigung / Ihren Anrechnungsbescheid vom LPH M-V im Studiendekanat ein.

Dabei gilt folgendes Schema:

Bitte nutzen Sie für die Äquivalenzbescheinigungen der Fachvertretung ausschließlich den dazugehörigen Vordruck der Universitätsmedizin, den Sie in unserem moodle-Kurs finden.

Die Beantragung der Äquivalenzen kann nach Studienbeginn erfolgen.